Auf dem ökologisch sehr wertvollen Kraubatheck war die Errichtung von Windkraftanlagen geplant. Seit Februar 2015 gibt es statt dessen hier nun ein Naturschutzgebiet. Birkhuhn, Auerhuhn,
Dreizehenspecht und viele andere mehr behalten so ihre Heimat.
Im Jahr 2014 wandte sich eine Bürgerinitiative gegen die geplante Errichtung von Windkraftanlagen auf dem ökologisch wertvollen Kraubatheck (Steiermark). Protect unterstützt die Petition und richtete ein Schreiben an die Steiermärkische Landesregierung.
Nach Vorlage von Studien unabhängiger Biologen wurde das Kraubatheck am 29. Januar 2015 (im Landesgesetzblatt veröffentlicht am 13. Februar 2015) von der Steiermärkischen Landesregierung als Naturschutzgebiet „Niedere Tauern, Ostausläufer“ ausgewiesen.
Die in der Verordnung festgelegten Schutzgebietszonen - insgesamt 732 Hektar - lassen die Errichtung der geplanten Kraftwerksanlagen im Bereich des Kraubathecks nicht zu und ermöglichen so den Fortbestand der Arten und ihrer Habitate.
KRANZ, A. (2014): Kraubatheck: Windpark versus geschützte Fauna, Faunistisches Gutachten zum naturschutzfachlichen Konfliktpotential, 91 pp.
LEITNER, H. & ENGELBERGER, I. (2013): Bedeutung des Kraubathecks als Korridor für landgebundene Großsäuger, Expertise, Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft.
HUBER, T. (2012): Wildökologische Stellungnahme betreffend Antrag für Wildschutzgebiete für Auer- und Birkwild.