Im April 2014 hatte die NGO Protect gegen die Ausweisung einer Neubausiedlung im Natura 2000-Gebiet von Forchtenstein eine naturschutzfachliche und -rechtliche Stellungnahme an Gemeinde und Land gegeben. Die Verordnung wurde im August rechtskräftig, was nun eine Beschwerde bei der EU-Kommission und dem Verfassungsgerichtshof durch die NGO Protect nach sich zog.
Der Kampf um die Erhaltung des Lebensraums der Zwergohreule in Forchtenstein wird bereits seit Jahren geführt: Gemeinde und Grundeigentümer wollen geschützte Streuobstwiesen vernichten, um zusätzlich zu dem großflächig vorhandenen unbebauten Bauland in der Gemeinde noch ein weiteres Neubaugebiet aus dem Boden zu stampfen. Auch hat die Gemeinde zahlreiche Möglichkeiten, außerhalb des Schutzgebietes Baulandausweisungen vorzunehmen, wenn diese tatsächlich erforderlich wären.
Die Gemeinde führt gerne an, dass das Neubaugebiet nur 0,05 % der Schutzgebietsfläche beträfe. Tatsächlich nimmt aber innerhalb dieses Schutzgebietes der für die Vorzeigeart Zwergohreule nutzbare Lebensraum - nämlich die Streuobstwiesen - nur einen kleinen Teil ein. Das Ausmaß der direkten Flächeninanspruchnahme durch das geplante Neubaugebiet liegt weit über der Erheblichkeitsschwelle.
Die Habitate der ehemals in Österreich weit verbreiteten Zwergohreule, die überdies für zahlreiche weitere Schutzgüter unverzichtbar sind, wurden bereits in erheblichem Maße zerstört, weshalb die Zwergohreule in der Roten Liste in die höchste Gefährdungskategorie eingeordnet werden musste.
Inzwischen hat sich die Situation weiter verschlechtert. In ganz Österreich kommen nur noch 35 bis 40 Brutpaare der Zwergohreule vor (Umweltbundesamt 2013).
Bei einer derartigen Sachlage überhaupt darüber nachzudenken, die letzten verbliebenen Habitate auch noch zu zerstören, zeigt die Einstellung der Grundeigentümer, der Gemeinde und der
Behörden.
Bereits im Mai hatten sich unter anderem die Bürgerinitiative "Wir haben's eulig" mit den damals bekannten Fakten an die EU-Kommission gewandt. Nachdem das Bauland nun tatsächlich verordnet
wurde, hat sich die NGO Protect der Beschwerde angeschlossen und diese durch fachliche und rechtliche Sachverhalte ergänzt, die teilweise erst nach der Verordnung bekannt wurden.
Die drastische Abnahme der Biodiversität, die maßgeblich durch die Natura 2000-Richtlinien gestoppt werden soll, geht ungehindert weiter voran. Im September 2014 stellte der Living Planet Report
2014 fest: „Um die biologische Vielfalt war es noch nie so schlecht bestellt wie heute". Binnen 40 Jahren (1970-2010) wurden die untersuchten Wirbeltierpopulationen mehr als
halbiert.
Betrachtet man den Umgang mit den Lebensräumen - selbst in eigens für den Schutz der Arten eingerichteten Gebieten -, verwundert weder die Abnahme bei der Zwergohreule noch der drastische
Rückgang der Biodiversität insgesamt.
In der kontinentalen biogeografischen Region - eine von zwei Regionen, an denen Österreich Anteil hat und in der die Neubausiedlung entstehen soll - sind nur noch 3 % der untersuchten Lebensräume
in einem günstigen Erhaltungszustand (siehe auch Artikel "Erschreckender Erhaltungszustand der FFH-Schutzgüter in Österreich").
Wenn Natura 2000 mehr sein soll als Absichtserklärungen und bunte Broschüren, dann wird die EU-Kommission gegen das Neubaugebiet im Forchtensteiner Schutzgebiet entschieden vorgehen müssen.
Im September 2014 hat die NGO Protect eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) herangetragen, und zwar noch bevor es das erste Baubewilligungsverfahren gab, da bereits die aufgrund der rechtskräftigen Flächenumwidmung mögliche Aufschließung des Baugebiets die Lebensräume irreversibel zerstören würde.
Am 01. Oktober 2014 hat der VfGH den Gemeinderat der Gemeinde Forchtenstein und die Burgenländische Landesregierung aufgefordert, schriftliche Äußerungen und die relevanten Akten an den VfGH zu übermitteln.
Wenn der Verfassungsgerichtshof unserer Argumentation folgt, dann kann der dringend benötigte Lebensraum für die Schutzgüter und für die Erhaltung der Biodiversität, die für das gesamte Ökosystem, auch für den Menschen, unverzichtbar ist, erhalten bleiben.
Für die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten in diesem Verfahren möchten wir dem BIV besonders danken.