Ein Raumordnungsprogramm legt fest, wo gebaut werden darf, wo sich Schutzgebiete befinden, wo Straßen oder Tourismusprojekte errichtet werden etc. Kurzum: Es bildet die Grundlage für eine zukünftige Entwicklung. Anfang 2014 hat die Gemeinde Bad Großpertholz ein überarbeitetes örtliches Raumordnungsprogramm aufgelegt. Die NGO Protect hat hierzu eine Stellungnahme eingebracht.
Das Gebiet der Marktgemeinde Bad Großpertholz ist für den Natur- und Artenschutz von außerordentlich hohem Wert. Dieser Wert zeigt sich allein schon in der Ausweisung zahlreicher Schutzgebiete, die auf dem Gemeindegebiet liegen:
Das Anfang des Jahres 2014 aufgelegte örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde Bad Großpertholz nimmt keinen Bedacht auf die ausgewiesenen Schutzgebiete und deren Schutzgüter.
So werden beispielsweise nur rund 3 % der Hochmoorflächen von der Gemeinde als ökologisch schutzwürdig gekennzeichnet. Selbst Moore von internationaler Bedeutung weist die Gemeinde als Flächen, die der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen, aus.
Erst im Juni 2013 hat der Verfassungsgerichtshof in einer die Gemeinde direkt betreffenden Entscheidung auseinander gesetzt, dass das Grüne Band Europas von besonderer ökologischer Bedeutung ist. Die Gemeinde beachtet dies auch im überarbeiteten örtlichen Raumordnungsprogramm nicht.
Gleiches gilt für die Wildtier-Migrationsrouten von internationaler Bedeutung, die Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Ramsargebiete), die ausgewiesenen Schutzgüter der Natura 2000-Gebiete etc.
Eine Übersicht zu den Schutzgebieten im Gemeindegebiet von Bad Großpertholz und ein kurze Zusammenfassung der Protect-Stellungnahme zum aufgelegten örtlichen Raumordnungsprogramm können Sie nachfolgend herunterladen.